Der Europäische Gerichtshof hat in seinem aktuellen Urteil (Rechtssache C-311/18) die EU-US Privacy-Shield-Vereinbarung zum Datentransfer zwischen der EU und den USA gekippt. Die Richter entschieden, dass dieses “Datenschutzschild” nicht (mehr) ausreicht, um personenbezogene Daten rechtskonform in die USA zu übertragen. Für Unternehmen, die US-amerikanische Cloud-Dienste nutzen, über die Webseite oder auf anderem Wege personenbezogene Daten an Konzernunternehmen oder andere Dritte in unsichere Drittländer (z.B. USA, China, Russland) übertragen, besteht nach dem EuGH Urteil unmittelbarer Handlungsbedarf. Internationale Datentransfers sollten nun geprüft und auf die geänderte Rechtsgrundlage gestützt werden. Die Datenschutzbehörden haben bereits darauf hingewiesen, dass eine „Karenzzeit“ nicht eingeräumt werden kann. Die AVAX GmbH hostet alle Daten auf Severn in Deutschland!
Europäischer Gerichtshof kippt Privacy Shield – AVAX hostet alle Daten auf Servern in Deutschland
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